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   BVerwG, 01.08.1990 - 4 B 96.90   

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BVerwG, 01.08.1990 - 4 B 96.90 (https://dejure.org/1990,2507)
BVerwG, Entscheidung vom 01.08.1990 - 4 B 96.90 (https://dejure.org/1990,2507)
BVerwG, Entscheidung vom 01. August 1990 - 4 B 96.90 (https://dejure.org/1990,2507)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versendung der Berufungsschrift - Unterschrift - Einschreiben Rückschein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 S. 1
    Formerfordernisse bei der Berufung im Verwaltungsprozeß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 120
  • NVwZ 1991, 161 (Ls.)
  • DVBl 1990, 1363
  • DÖV 1991, 162
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87

    Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage

    Auszug aus BVerwG, 01.08.1990 - 4 B 96.90
    Soweit die Beschwerde rügt, das angefochtene Urteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 40.87 - (NJW 1989, 1175) ab.

    Denn wenn sich die Urheberschaft und der Rechtsverkehrswille weder aus der eigenhändigen Unterschrift noch aus sonstigen Anhaltspunkten ergibt, wie sie im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Dezember 1988 (a.a.O.) - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - zusammengestellt sind, reicht auch die Versendung eines Schriftsatzes durch Einschreiben/Rückschein nicht aus, um den Anforderungen des § 124 Abs. 2 Satz 1 VwGO zu genügen.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 01.08.1990 - 4 B 96.90
    Ob dann, wenn ein Kläger schon während des erstinstanzlichen Verfahrens die gerichtliche Korrespondenz über sein Geschäft abgewickelt habe und der Rückschein vom Personal des Geschäfts ausgestellt sei, dem Gebot der Schriftlichkeit genügt sei, dürfte dagegen keine Rechtsfrage von grundsätzlicher, auch allgemeiner Bedeutung sein (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 18.08.1982 - 6 PB 3.81

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz - Bestellung von

    Auszug aus BVerwG, 01.08.1990 - 4 B 96.90
    Dies erfordert gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO, daß in der Beschwerde ein die Entscheidung des Berufungsgerichts tragender Rechtssatz bezeichnet wird, der mit einem Rechtssatz aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Widerspruch steht (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. August 1982 - BVerwG 6 PB 3.81 - Buchholz 238.38 § 114 LPersVG Rheinland-Pfalz Nr. 1).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 01.08.1990 - 4 B 96.90
    Ob dann, wenn ein Kläger schon während des erstinstanzlichen Verfahrens die gerichtliche Korrespondenz über sein Geschäft abgewickelt habe und der Rückschein vom Personal des Geschäfts ausgestellt sei, dem Gebot der Schriftlichkeit genügt sei, dürfte dagegen keine Rechtsfrage von grundsätzlicher, auch allgemeiner Bedeutung sein (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 25.04.1975 - VI C 21.74

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines Zwischenurteils - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 01.08.1990 - 4 B 96.90
    Ein Aussagewert im Hinblick auf den Urheber des Schriftstücks und seinen Willen, das Schriftstück in den Verkehr zu bringen, kann dieser Versendungsart daher nicht beigelegt werden (BVerwG.Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 21.74 - Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 5).
  • BVerwG, 28.08.1973 - VI B 38.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 01.08.1990 - 4 B 96.90
    Auch ein eingeschriebener Brief kann ohne den Willen der darin als Verfasser genannten Person in den Verkehr gelangt sein (BVerwG.Beschluß vom 28. August 1973 - BVerwG 6 B 38.73 -).
  • VG Augsburg, 25.10.2017 - Au 6 K 17.239

    Verpflichtung zum Rückschnitt von Pflanzen

    Der von der Beklagten zitierte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. August 1990 (4 B 96/90 - juris) betrifft hingegen die Frage, ob ein handschriftlich ausgefüllter Rückschein genüge und damit einen anderen Sachverhalt.
  • BVerwG, 22.02.2000 - 11 B 66.99

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

    Zu fordern ist, daß ein die Entscheidung des Berufungsgerichts tragender Rechtssatz bezeichnet wird, der mit einem Rechtssatz der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten Gerichte in Widerspruch steht (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 1. August 1990 - BVerwG 4 B 96.90 - NJW 1991, 120).
  • OLG Karlsruhe, 17.10.2002 - 12 U 107/01

    Amtshaftungsprozess: Wahrung des Unterschriftserfordernis durch

    Eine Berufungsschrift muss von einem postulationsfähigen Rechtsanwalt eigenhändig unterschrieben sein (BGH NJW 1991, 120).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.1993 - 14 S 12/92

    Einschreiten der Behörde gegen eine ohne Genehmigung vorgenommene wesentliche

    Ausnahmen von diesem Grundsatz sind zugelassen, wenn sich aus dem bestimmenden Schriftsatz allein oder in Verbindung mit beigefügten Unterlagen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben, ohne daß darüber Beweis erhoben werden müßte (BVerwG, Urteil vom 29.08.1983, NVwZ 1985, 34; Urteil vom 29.06.1984, Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 11; Urteil vom 06.12.1988, BVerwGE 81, 32 = DÖV 1990, 26 = NJW 1989, 1175 = VBlBW 1989, 329; Beschluß vom 13.06.1990, DÖV 1991, 116; Beschluß vom 01.08.1990, DÖV 1991, 162; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.11.1988 - 13 S 2026/88 - und vom 20.02.1992 - 8 S 2881/91 -).
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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 24.07.1990 - V/I G 1704/90   

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VG Frankfurt/Main, 24.07.1990 - V/I G 1704/90 (https://dejure.org/1990,7221)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sperrerklärung; Innenmisterium; Geheimhaltungspflicht; Leerformel; Begründungspflicht

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 96

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 120
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   VG Frankfurt/Main, 24.07.1990 - V/1 G 1704/90   

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VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.07.1990 - V/1 G 1704/90 (https://dejure.org/1990,8303)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. Juli 1990 - V/1 G 1704/90 (https://dejure.org/1990,8303)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 120
  • NVwZ 1991, 201 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 24.06.1998 - 5 AR (VS) 1/98

    Rechtsweg für die Anfechtung einer Sperrerklärung

    b) Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung hält überwiegend den Verwaltungsrechtsweg für gegeben (BVerwGE 47, 255; 66, 192; 69, 192; 75, 1; BVerwG DVBl 1984, 836; BayVGH StV 1993, 460; VGH Baden-Württemberg NJW 1991, 2097; NJW 1994, 1362; OVG Berlin, Beschl. v. 27. November 1996 - 4 S 363.96 - VG Frankfurt NJW 1991, 120).
  • VG Weimar, 24.10.2001 - 6 K 386/01

    Herausgabeverlangen von Akten einer obersten Landesbehörde im Rahmen eines

    Sperrerklärungen sind nur dann rechtmäßig, wenn die sperrende Behörde ihre Wertung von Tatsachen als geheimhaltungsbedürftig nicht lediglich formelhaft, sondern so eindeutig darlegt, dass das Verwaltungsgericht die mit der Sperrung einhergehende Wertung unter Berücksichtigung der betroffenen rechtsstaatlichen Belange noch als triftig anerkennen kann (BVerwG, Urteil v. 19. August 1986 - 1 C 7.85 - a.a.O. S. 9; VG Frankfurt, Beschluss v. 24. Juli 1990 - V/1 G 1704/90 - a.a.O., S. 124).

    So ist es Aufgabe der den Gerichten übertragenen rechtsprechenden Gewalt im Sinne des Art. 92 GG, frei von Einwirkungen anderer Staatsorgane selbst darüber zu befinden, welche Beweismittel zur Aufklärung der Sache notwendig sind (BVerfG, Beschluss v. 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 - a.a.O., S. 287; VG Frankfurt, Beschluss v. 24. Juli 1990 - V/1 G 1704/90 - NJW 1991, 120 [122]).

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